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Geltungsbereich",{"content":328},"1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen\nGeschäftsbedingungen („AGB“). Die AGB gelten auch für alle künftigen Verträge und Geschäfte mit dem Partner.\nGeschäftsbedingungen des Partners, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit, auch\nwenn wir ihrer Geltung nicht ausdrücklich widersprechen.\n2. Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-\nrechtlichen Sondervermögen i.S.d. § 310 Abs. 1 BGB.",{"content":17},{"content":17},"text-module",{"id":333,"content":334,"type":331},"2ed4b5c0-3229-4bed-8958-e79e2190c1b8",{"hasBorder":335,"layoutType":336,"textLeft":337,"textRight":339,"textRightCol1":341,"textRightCol2":342},{"content":94},{"content":324},{"content":338},"II. Allgemeine Bestimmungen",{"content":340},"1. Verträge kommen zustande, wenn wir den Auftrag oder die Bestellung des Partners ausdrücklich durch eine\nAuftragsbestätigung oder Annahmeerklärung mindestens in Textform annehmen. Ohne eine solche Erklärung gilt kein\nVertrag als wirksam zustande gekommen.\n2. Die in Prospekten, Katalogen und auf unserer Website (www.keil.pro) enthaltenen Angaben und Abbildungen zu\nunseren Waren stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Solche Angaben sind\nbranchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.\n3. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Verpackungseinheit und/oder Gewicht bleiben im\nRahmen des Zumutbaren vorbehalten, wobei wir darauf hinweisen, dass nur Originalteile zur Anwendung kommen\ndürfen, um die Produktgarantie und Sicherheitsstandards zu gewährleisten.\n",{"content":17},{"content":17},{"id":344,"content":345,"type":331},"fcf39f94-1687-4bab-a1ff-f92f61f68379",{"hasBorder":346,"layoutType":347,"textLeft":348,"textRight":350,"textRightCol1":352,"textRightCol2":353},{"content":94},{"content":324},{"content":349},"III. Langfrist- und Abrufverträge, Vertragsanpassung",{"content":351},"1. Unbefristete Verträge sind für beide Vertragspartner nur außerordentlich aus wichtigem Grund kündbar.\n2. Bei Langfristverträgen (d.h. Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten und unbefristeten Verträgen)\nkann bei wesentlichen Änderungen der Lohn-, Material- oder Energiekosten eine angemessene Anpassung der\nVertragsbedingungen erfolgen.\n3. Ist eine verbindliche Bestellmenge nicht vereinbart, so legen wir unserer Kalkulation die vom Partner für einen\nbestimmten Zeitraum erwartete, unverbindliche Bestellmenge (Zielmenge) zugrunde. Nimmt der Partner weniger als\ndie Zielmenge ab, sind wir berechtigt, den Stückpreis angemessen zu erhöhen. Nimmt er mehr als die Zielmenge ab,\nsenken wir den Stückpreis angemessen, soweit der Partner den Mehrbedarf mindestens 2 Monate vor der Lieferung\nangekündigt hat.\n4. Bei Lieferverträgen auf Abruf sind uns, wenn nichts anderes vereinbart ist, verbindliche Mengen mindestens\n2 Monate vor dem Liefertermin durch Abruf mitzuteilen. Mehrkosten, die durch einen verspäteten Abruf oder\nnachträgliche Änderungen des Abrufs hinsichtlich Zeit oder Menge durch unseren Partner verursacht sind, gehen zu\nLasten des Partners; dabei ist unsere Kalkulation maßgebend.\n5. Wesentliche Änderungen, Zusatzwünsche oder ergänzende Leistungsvorgaben nach Vertragsschluss verpflichten\nbeide Teile zur angemessenen Anpassung der Vergütung, der Termine und der Leistungsbeschreibung. Dies gilt\nentsprechend für bei der Auftragsannahme nicht absehbare technische Probleme.\n6. Bei Abrufaufträgen ist die Ware innerhalb von 12 Monaten nach Auftragsbestätigung vollständig abzurufen. Wird\ndie Ware innerhalb dieser Frist nicht vollständig abgerufen, so ist der Partner verpflichtet, die restliche Ware\nabzunehmen. Nach Ablauf der 12-Monats-Frist sind wir daher berechtigt, die restliche Ware zuzusenden und in\nRechnung zu stellen.",{"content":17},{"content":17},{"id":355,"content":356,"type":331},"277d203c-9618-4e2d-9156-6bc713c13534",{"hasBorder":357,"layoutType":358,"textLeft":359,"textRight":361,"textRightCol1":363,"textRightCol2":364},{"content":94},{"content":324},{"content":360},"IV. Vertraulichkeit",{"content":362},"1. Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er\naus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen\nSorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten. Diese Verpflichtung\nbeginnt ab erstmaligem Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und gilt zeitlich unbeschränkt.\n2. Die Weitergabe und Verwertung vertraulicher Informationen, insbesondere unseres Know-hows und unserer\npatentierten Fertigungsverfahren, ist untersagt, sofern keine ausdrückliche Genehmigung mindestens in Textform\ndurch uns erteilt wird.\n3. Die Verpflichtung nach dieser Ziffer IV. gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder\ndie bei Erhalt dem Vertragspartner bereits bekannt waren, ohne dass er zur Geheimhaltung verpflichtet war, oder die\ndanach von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden\nVertragspartner ohne Verwertung geheimzuhaltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertragspartners\nentwickelt werden.",{"content":17},{"content":17},{"id":366,"content":367,"type":331},"14e4ee8e-9182-451a-935d-61a12c2bcba5",{"hasBorder":368,"layoutType":369,"textLeft":370,"textRight":372,"textRightCol1":374,"textRightCol2":375},{"content":94},{"content":324},{"content":371},"V. Preise und Zahlungsbedingungen",{"content":373},"1. Unsere Preise verstehen sich „EXW Engelskirchen“ (Incoterms 2020) und in Euro zuzüglich Umsatzsteuer,\nVerpackung, Fracht, Porto und Versicherung.\n2. Im Falle einer vereinbarten oder von uns nicht zu vertretenen Lieferfrist von mehr als 6 Wochen sind angemessene\nPreisanpassungen zulässig. Erhöhen sich nach der Auftragsbestätigung bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne,\nRohstoff- und Materialpreise (z.B. Edelstahl), sonstige Materialkosten, Zölle, Steuern oder sonstige Abgaben sowie\nTransportkosten oder werden diese neu eingeführt, sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den\nKostensteigerungen zu erhöhen. Dies gilt auch dann, wenn ein Festpreis vereinbart wurde.\n3. Der Partner erklärt sich einverstanden, dass wir automatisch in den in Prospekten, Katalogen und auf unserer\nWebsite (www.keil.pro) aufgeführten Verpackungseinheiten liefern.\n4. Der Partner kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen. Zur\nAusübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Partner insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen\nVertragsverhältnis beruht.\n5. Bei Zahlungsverzug können wir nach Mitteilung an den Partner mindestens in Textform die Erfüllung unserer\nVerpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlungen einstellen und ggf. den Zugang zu unseren Servicedienstleistungen, die\nMarkteintrittsunterstützung und das Netzwerk aussetzen.\n6. Die Erfüllung der Zahlungspflichten tritt erst mit Eingang der Zahlung auf unserem Bankkonto ein. Schecks und\nWechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.\n7. Wenn nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des\nPartners gefährdet wird, so können wir die Leistung zurückhalten und dem Partner eine angemessene Frist\nbestimmen, in welcher er Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Bei Verweigerung des\nPartners oder erfolglosem Fristablauf sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu\nverlangen.\n",{"content":17},{"content":17},{"id":377,"content":378,"type":331},"a86efc27-8288-4944-937c-6174971d38f5",{"hasBorder":379,"layoutType":380,"textLeft":381,"textRight":383,"textRightCol1":385,"textRightCol2":386},{"content":94},{"content":324},{"content":382},"VI. Lieferung, Versand, Gefahrübergang",{"content":384},"1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefern wir „EXW Engelskirchen“ (Incoterms 2020). Maßgebend für die\nEinhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch uns.\nMangels besonderer Vereinbarung wählen wir das Transportmittel und den Transportweg.\n2. Die Lieferzeit hängt von den individuellen Versandbedingungen (z.B. Zielland, Transportmittel,\nExportbestimmungen, etc.) ab und wird dem Partner in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Bei Standardaufträgen\nerfolgt die Lieferung innerhalb angemessener Frist ab Auftragsbestätigung, im Inland regelmäßig innerhalb von ca.\n20 Tagen. Standardaufträge umfassen Bestellungen unserer im Lager vorrätigen Waren aus unserem\nStandardsortiment, insbesondere von KEIL- und KARL-Hinterschnittankern, in den auf unserer Website (www.keil.pro)\nangegebenen Abmessungen und Spezifikationen und in handelsüblichen Mengen, sofern keine zusätzlichen,\nindividuellen Anpassungen an Gegenstücken wie Schrauben, Gewindestiften oder speziellen Verbindungsstücken\nerforderlich sind. Für Bestellungen, die zusätzliche individuelle Komponenten wie spezielle Schrauben, Gewindestifte\noder andere Gegenstücke enthalten, kann eine längere Lieferzeit erforderlich sein.\n3. Die Lieferfrist beginnt jeweils mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung und verlängert sich angemessen,\nwenn unvorhersehbare Ereignisse wie Materialknappheit oder sonstige Fälle i.S.d. Ziffer XI. eintreten. Hierüber\ninformieren wir den Partner unverzüglich.\n4. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.\n5. Innerhalb einer Toleranz von 15 Prozent der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder\nMinderlieferungen bei Sonderanfertigungen zulässig. Ihrem Umfang entsprechend ändert sich dadurch der\nGesamtpreis.\n6. Versandbereit gemeldete Ware ist vom Partner unverzüglich zu übernehmen. Anderenfalls sind wir berechtigt, sie\nnach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Partners zu lagern.\n7. Mit der Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens\njedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Partner über, und zwar auch, wenn wir die\nAnlieferung übernommen haben.\n8. Alle Sendungen ab einem Warenwert von € 250,00 netto werden innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei\nHaus einschließlich Verpackung abgefertigt. Expressgebühr bzw. Eilzustellung wird grundsätzlich berechnet. Alle Post-\nund Paketdienstgebühren werden frankiert. Sofern der Warenwert unter € 250,00 liegt, wird die Fracht in Rechnung\ngestellt.",{"content":17},{"content":17},{"id":388,"content":389,"type":331},"f38b5306-f2f2-4909-a2e5-5f0b4d64f8b1",{"hasBorder":390,"layoutType":391,"textLeft":392,"textRight":394,"textRightCol1":396,"textRightCol2":397},{"content":94},{"content":324},{"content":393},"VII. Lieferverzug",{"content":395},"1. Können wir absehen, dass die Ware nicht innerhalb der Lieferfrist geliefert werden kann, so werden wir den Partner\nunverzüglich mindestens in Textform davon in Kenntnis setzen, ihm die Gründe hierfür mitteilen sowie nach\nMöglichkeit den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt nennen.\n2. Verzögert sich die Lieferung durch einen in Ziffer XI. aufgeführten Umstand oder durch ein Handeln oder\nUnterlassen des Partners, so wird eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.\n3. Der Partner ist zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung des Liefertermins zu\nvertreten haben und er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.",{"content":17},{"content":17},{"id":399,"content":400,"type":331},"9c8df32a-0bd2-4997-beb7-1cb854efc589",{"hasBorder":401,"layoutType":402,"textLeft":403,"textRight":405,"textRightCol1":407,"textRightCol2":408},{"content":94},{"content":324},{"content":404},"VIII. Eigentumsvorbehalt",{"content":406},"1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller, auch künftig entstehender\nForderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Partner vor. Besteht zwischen uns und dem Partner ein\nKontokorrentverhältnis, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Zahlung der Forderungen aus einem\nanerkannten Kontokorrentsaldo vor.\n2. Der Partner ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern und Forderungen einzuziehen,\nsolange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Nimmt der Partner\ndie Forderung in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Vertragspartner auf, tritt er bereits jetzt seine Forderung aus\ndem Schlusssaldo im Sinne von § 355 HGB in Höhe unserer fälligen Forderungen an uns ab. Wird die Vorbehaltsware\nzusammen mit anderer Ware weiterveräußert, so erstreckt sich die Vorausabtretung nur bis zur Höhe des Wertes der\nVorbehaltsware. Der Partner darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist\nverpflichtet, unsere Rechte beim kreditierten Weiterverkauf der Vorbehaltsware zu sichern.\n3. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Partner gestatteten Vermietung von\nWaren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Partner schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die\nAbtretung hiermit an.\n4. Bei Pflichtverletzungen des Partners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem\nPartner mindestens in Textform gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme\nberechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Partner\nist zur Herausgabe verpflichtet. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Antrag auf Eröffnung des\nInsolvenzverfahrens über das Vermögen des Partners gestellt wird.\n5. Wir sind berechtigt, die Ermächtigungen zur Weiterveräußerung und Einziehung der abgetretenen Forderungen\nmindestens in Textform zu widerrufen, wenn der Partner seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten\nErlösen nicht nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist\noder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, ist der Partner auf unser Verlangen bei Widerruf der\nEinziehungsermächtigung verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben,\nden Schuldnern die Abtretung mitzuteilen, alle zum Einzug der Forderungen durch uns erforderlichen Angaben zu\nmachen und Unterlagen herauszugeben.\n6. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Partner stets für uns vor, ohne dass uns hieraus\nVerpflichtungen treffen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder\nuntrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der\nVorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder\nVermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden\noder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Partner uns\nanteilmäßig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Partner verwahrt das Eigentum oder Miteigentum\nunentgeltlich für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im\nÜbrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.\n7. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die uns abgetretenen Forderungen oder in\nsonstige Sicherheiten hat der Partner uns unverzüglich mindestens in Textform unter Übergabe der für eine\nIntervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Pfändungen oder sonstige rechtliche oder\ntatsächliche Beeinträchtigungen durch Dritte. Der Partner ist verpflichtet, den Dritten auf unseren Eigentumsvorbehalt\nhinzuweisen.\n8. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 Prozent,\nso sind wir auf Verlangen des Partners insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.\n9. Sofern die verkauften Waren in den Geltungsbereich eines anderen Staates verbracht werden, ist der Partner\nverpflichtet, auf seine eigenen Kosten vor Beginn der Lieferung sicherzustellen, dass die Rechtsordnung des Staates, in\nden die Waren verbracht werden, einen Eigentumsvorbehalt kennt, der mit den Regelungen dieser Ziffer VIII.\nvergleichbar ist. Der Partner ist insoweit verpflichtet, alle Handlungen vorzunehmen, Maßnahmen zu ergreifen und\nRegistrierungen durchzuführen, die erforderlich und durchführbar sind, um unsere Eigentumsrechte an den\nverkauften Waren zu sichern. Hierzu verpflichten wir uns, den Partner mit allen rechtlich erforderlichen Handlungen zu\nunterstützen und dem Partner die notwendigen Informationen mindestens in Textform zu erteilen und entsprechende\nUnterlagen zur Verfügung zu stellen, damit in dessen Staat die notwendigen Schritte zur Sicherung unseres\nEigentumsvorbehalts eingeleitet und durchgeführt werden können. Der Partner haftet uns gegenüber für jeden\nentstandenen Schaden, der sich daraus ergibt, dass keine ausreichende Sicherung unseres Eigentums an den\nverkauften Waren besteht oder der Eigentumsvorbehalt nach dieser Ziffer IX. ganz oder teilweise von dem Recht des\nStaates, in den die verkauften Waren verbracht wurden, nicht anerkannt wird.",{"content":17},{"content":17},{"id":410,"content":411,"type":331},"1647af1a-3840-4b69-913f-da0ec713b78c",{"hasBorder":412,"layoutType":413,"textLeft":414,"textRight":416,"textRightCol1":418,"textRightCol2":419},{"content":94},{"content":324},{"content":415},"IX. Sachmängel, Mängelrügen, Gewährleistung, Verjährung",{"content":417},"1. Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den vereinbarten technischen Liefervorschriften. Das\nRisiko der Eignung der Waren für den vorgesehenen Verwendungszweck trägt der Partner. Entscheidend für die\nBestimmung des vertragsgemäßen Zustands der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrübergangs gemäß Ziffer VI. 7.\n2. Die von uns gelieferten Waren hat der Partner gemäß § 377 HGB unverzüglich nach dem Eintreffen am\nBestimmungsort auf Fehler oder Mängel zu untersuchen, auch wenn Muster übersandt waren. Die Lieferung bzw.\nLeistung gilt als genehmigt, wenn erkennbare oder bei der Untersuchung festgestellte Mängel nicht ohne\nschuldhaftes Zögern bei uns mindestens in Textform gerügt werden. Versteckte Mängel hat der Partner mindestens in\nTextform ohne schuldhaftes Zögern nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von einem Jahr ab Erhalt der\nWare unter gleichzeitiger Übergabe der beanstandeten Waren bei uns zu rügen. Entscheidend für die Einhaltung der\nFrist ist die Absendung der Mängelanzeige.\n3. Uns ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel festzustellen. Beanstandete Ware ist auf Verlangen\nunverzüglich an uns zurückzusenden; wir übernehmen die Transportkosten, wenn die Mängelrüge berechtigt ist.\nWenn der Partner diesen Verpflichtungen nicht nachkommt oder ohne unsere Zustimmung Änderungen an der\nbereits beanstandeten Ware vornimmt, verliert er etwaige Sachmängelansprüche.\n4. Unsere Gewährleistung ist zunächst beschränkt auf Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach unserer Wahl. Hierzu\nhat uns der Partner in angemessener Weise Zeit und Gelegenheit zu geben. Schlagen Nachbesserungen oder\nErsatzlieferungen fehl oder wird die Beseitigung des Mangels infolge eines unverhältnismäßig hohen Aufwandes von\nuns verweigert, kann der Partner Minderung des Preises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Eine\nKostenerstattung ist ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die Ware nach unserer Lieferung an\neinen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, dies entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware.\nDas Recht des Partners auf Nacherfüllung bei unerheblichen Mängeln ist ausgeschlossen.\n5. Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Ware, fehlerhafte Montage bzw.\nInbetriebsetzung durch den Partner oder Dritte, falsche Kombination aus Ankerhülsen und Einschraubteilen, übliche\nAbnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Verwendung nicht zugelassener Komponenten entstehen,\nstehen wir ebenso wenig ein wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommener\nÄnderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Partners oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die\nTauglichkeit der Ware nur unerheblich mindern. Die Montage der Waren, insbesondere der KEIL- und KARL-\nHinterschnittanker, hat stets durch qualifizierte Fachkräfte zu erfolgen. Bei der Montage sind die in der\nMontageanleitung beschriebenen Vorgehensweisen strikt einzuhalten, anderenfalls erlischt der Garantie- bzw.\nGewährleistungsanspruch des Partners. Allein der Partner ist verantwortlich für die Auswahl der passenden\nKombination aus Ankerhülsen und Einschraubteilen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch eine\nfalsche Kombination oder eine nicht fachgerechte Montage entstehen.\n6. Sachmängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen\nzwingend vorschreibt, insbesondere für Mängel bei einem Bauwerk und bei einer Ware, die entsprechend ihrer\nüblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat. In Fällen\ndes Lieferregresses im Verbrauchsgüterkauf gelten die Verjährungsfristen gemäß §§ 478, 479 BGB.\n7. Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Partners gegen uns bestehen nur insoweit, als der Partner mit seinem\nAbnehmer keine Vereinbarungen getroffen hat, die über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehen. Für den\nUmfang der Rückgriffsansprüche gilt ferner Ziffer IX. 4 Satz 4 entsprechend.\n8. § 444 BGB bleibt von den Bestimmungen dieser Ziffer IX. unberührt.",{"content":17},{"content":17},{"id":421,"content":422,"type":331},"cfdaabfd-d7fe-406c-916a-ff6d61739c7e",{"hasBorder":423,"layoutType":424,"textLeft":425,"textRight":427,"textRightCol1":429,"textRightCol2":430},{"content":94},{"content":324},{"content":426},"X. Sonstige Ansprüche, Haftung",{"content":428},"1. Wir haften nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund –,\nwenn wir, unser gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe sie schuldhaft verursacht haben.\n2. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei leicht fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der\nGesundheit haften wir – mit Ausnahme des nachfolgenden Satzes – unbeschränkt. Unsere Haftung bei grober\nFahrlässigkeit ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt, wenn nicht dieser Schaden\nauf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.\n3. Im Übrigen gilt bei leichter Fahrlässigkeit folgendes: Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme\nbei der Verletzung von Kardinalpflichten – ausgeschlossen. Ansonsten ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf\nden bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.\n4. Verschuldensunabhängige, gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere die Haftung nach dem\nProdukthaftungsgesetz, bleiben unberührt. Wir haften unbeschränkt, sofern Ansprüche des Partners gegen uns\nbereits vor Vertragsschluss entstanden sind.\n5. Die Rechte des Partners aus Gewährleistung oder wegen Lieferverzugs bleiben unberührt.\n6. Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäßer Verwendung und Lagerung, fehlerhaftem Einbau, fehlerhafte\nund nicht fachgerechte Montage oder natürlicher Abnutzung beruhen.\n7. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick\nauf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und\nErfüllungsgehilfen.",{"content":17},{"content":17},{"id":432,"content":433,"type":331},"dca1d9d0-1e30-4869-b8a6-59c63792b30c",{"hasBorder":434,"layoutType":435,"textLeft":436,"textRight":438,"textRightCol1":440,"textRightCol2":441},{"content":94},{"content":324},{"content":437},"XI. Höhere Gewalt",{"content":439},"Höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Pandemien und staatliche Eingriffe sowie Arbeitskämpfe, Streik,\nAussperrungen, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Unruhen, behördliche Maßnahmen,\nAusbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, Transportprobleme und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare\nund schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung\nvon den jeweiligen Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich\nder betroffene Vertragspartner in Verzug befindet, es sei denn, dass er den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig\nverursacht hat. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen\nInformationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.",{"content":17},{"content":17},{"id":443,"content":444,"type":331},"67c565b6-9240-4613-acfc-7884392812e6",{"hasBorder":445,"layoutType":446,"textLeft":447,"textRight":449,"textRightCol1":451,"textRightCol2":452},{"content":94},{"content":324},{"content":448},"XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht",{"content":450},"1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für Lieferungen\nund Zahlungen.\n2. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Partners zu\nklagen.\n3. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist\nausdrücklich ausgeschlossen.",{"content":17},{"content":17},{"id":454,"content":455,"type":331},"d146be3b-8eac-41fd-a634-a7bf1d7a6e77",{"hasBorder":456,"layoutType":457,"textLeft":458,"textRight":460,"textRightCol1":461,"textRightCol2":462,"links":463},{"content":92},{"content":324},{"content":459},"DOWNLOADS",{"content":17},{"content":17},{"content":17},{"content":464},[465],{"id":466,"content":467},"8dca97ac-5855-46f3-9d73-2e7261b5e6bd",{"blocks":468},{"content":469},[470,483],{"id":471,"content":472},"81da5ce0-25c2-11f0-a1c8-cb009663e5f5",{"linkType":473,"linkText":475,"linkIntern":477,"linkExtern":478,"linkFile":479},{"content":474},"file",{"content":476},"[ Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig bis 31.05.2025) ]",{"content":17},{"content":17},{"content":480},{"name":481},{"content":482},"KEIL-Fixing_AGB_2019-01-01_01.pdf",{"id":484,"content":485},"981cc1f0-25c2-11f0-a1c8-cb009663e5f5",{"linkType":486,"linkText":487,"linkIntern":489,"linkExtern":490,"linkFile":491},{"content":474},{"content":488},"[ Allgemeine Geschäftsbedingungen (gültig ab 01.06.2025) ]",{"content":17},{"content":17},{"content":492},{"name":493},{"content":494},"2025_Neufassung_AGB_deutsch.pdf",{"content":92},{"content":497},[498],{"id":499,"content":500},"69d574b8-adad-4bd7-9f3b-55f22a81329e",{"blocks":501},{"content":502},[503,510],{"id":504,"content":505},"4a192f20-25b8-11f0-a1c8-cb009663e5f5",{"text":506,"indent":508},{"content":507},"Allgemeine",{"content":509},"0",{"id":511,"content":512},"4ed16000-25b8-11f0-a1c8-cb009663e5f5",{"text":513,"indent":515},{"content":514},"Geschäftsbedingungen",{"content":516},"1",{"content":518},"xl",{"content":94},[521],{"title":522,"path":523,"template":87,"i18n":524,"sorting":104},"General Terms and Conditions","/en/legal/general-terms-and-conditions",{"language":28,"id":216},{"item":526,"alternates":536},{"title":527,"path":78,"template":528,"i18n":529,"content":531,"sorting":83},"General","general",{"language":9,"id":530},"488f1279-0df8-4533-928c-e6d2a32a1b83",{"websiteName":532,"logo":533},{"content":77},{"content":534},{"name":535},{"content":15},[537],{"title":538,"path":539,"template":528,"i18n":540,"sorting":83},"Utility","/en/index",{"language":28,"id":530},1787836307199]